Die Stiftung

Engagement für Frieden, Toleranz und Soziales:
Die Ingeborg und Eberhard Beckherrn Stiftung

Mit ihrer unter dem Dach des Kinderfonds Stifterzentrums in München gegründeten Stiftung engagierte sich das Ehepaar Ingeborg und Eberhard Beckherrn bereits zu Lebzeiten für bessere Bildungs-Chancen benachteiligter junger Menschen vorwiegend aus Polen und anderen mittel- bzw. osteuropäischen Ländern, ebenso wie für die Förderung von Völkerverständigung und Friedensarbeit.

Nach dem Tod von Ingeborg und Eberhard Beckherrn wird dieses Engagement heute von einem rein ehrenamtlich tätigen Vorstandsgremium im Sinne der Stifter weitergeführt. Leitlinien hierfür sind die in der Satzung festgeschriebenen gemeinnützigen Satzungsziele:

„Die Stiftung verfolgt die Zwecke der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung internationaler Gesinnung und des Gedankens der Völkerverständigung sowie mildtätige Zwecke.“

Hierbei kann die Stiftung selbst eigene Aktivitäten starten und durchführen. Sie kann aber auch Vereine, Institutionen und Initiativen finanziell unterstützen, sofern diese ebenfalls die oben genannten Ziele verfolgen und selbst von der jeweiligen Finanzbehörde als gemeinnützig anerkannt sind.

Aktuell unterhält die Ingeborg und Eberhard Beckherrn Stiftung insbesondere ein eigenes kleines Stipendienprogramm für polnische Studierende an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Auswahlkriterien für die Förderung sind soziale Bedürftigkeit und gute fachliche Leistungen. Die Auswahl der Stipendiaten wird durch die Stipendienvergabekommission der Viadrina-Universtät vorgenommen.

Darüber hinaus hat der Vorstand 2019 zwei Wettbewerbe ins Leben gerufen, um gerade junge Menschen aus Mittel- und Osteuropa für die gemeinsamen Werte der Europäischen Union zu begeistern und so die tiefen Überzeugungen der Stifter in Bezug auf Frieden, Freiheit, Toleranz, Völkerverständigung und EU-Grundrechte-Charta langfristig mit Leben zu füllen. 

Eine Stiftung –
was ist das?

Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Stifter möchten sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringen dazu ihr Vermögen (bzw. einen Teil davon) in eine Stiftung ein. Das müssen nicht große Summen sein – speziell so genannte Treuhandstiftungen lassen sich auch schon mit vergleichsweise kleinen Beträgen errichten.

Viele Stifter errichten „ihre“ Stiftung bereits zu Lebzeiten, andere erst testamentarisch mit ihrem Ableben. Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. Auch etwaige Erben haben auf den gestifteten Nachlass keinen Zugriff.

Die Stiftung wird von einem unabhängigen Vorstand bzw. einem eingesetzten Treuhänder verwaltet. Sie legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für genau die gemeinnützigen Zwecke ausgegeben, die von den Stiftern bestimmt wurden: Bildungsangebote beispielsweise oder soziale Projekte. Das gestiftete Vermögen selbst muss in der Regel erhalten bleiben. Denn eine Stiftung ist üblicherweise für die Ewigkeit gedacht.

Nur wenn das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, wird sie steuerlich begünstigt. Genau das ist bei der Ingeborg und Eberhard Beckherrn Stiftung der Fall. Sie wird treuhänderisch von der ebenfalls gemeinnützigen Stiftung Kinderfonds mit Sitz in München verwaltet.

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